Warum es bei der Nationalitätennennung nie um Transparenz ging
Seit die Stadtpolizei Zürich die Staatsangehörigkeit von tatverdächtigen Personen nur noch auf Nachfrage offenlegt, läuft die SVP Sturm gegen die Praxis, weshalb am 7. März über die kantonale SVP-Initiative zur Nationalitätennennung in Polizeimeldungen abgestimmt wird.
Die Initiative wie Gegenvorschlag begründen den Zwang zur Nennung in Polizeimeldungen damit, dass die Nationalität von besonderem Interesse ist für „die öffentliche Sicherheit“, nicht aber der Bildungsstand, das Einkommen oder sonstige sozioökonomische Merkmale.
Polizeimeldungen sind Einzelereignisse
Die Polizei informiert in Medienmitteilungen über Einzelereignisse, diese sind weder statistisch signifikant noch für die Veranschaulichung oder Lösung eines Problems dienlich. Belegt ist aus diversen Studien, dass die Berichterstattung über Einzelereignisse dazu führt, dass die Lesenden ein verzerrtes Bild über die tatsächliche Lage erhalten. Dies beginnt bereits bei der journalistischen Vorselektion, welche Medienmitteilung denn für einen Bericht genutzt werden soll. Studien aus Deutschland zeigen da, dass Meldungen über Ausländerkriminalität gemessen an allen Meldungen häufiger gedruckt werden. Dies zieht sich weiter, denn auf der Seite der Lesenden wird die Kriminalität generell überschätzt und die Ausländerkriminalität speziell. Im Vergleich dazu gibt es all diese Probleme bei der Kriminalitätsstatistik nicht, diese zeigt denn auch die Realität und keine von Einzelereignissen überschattete Scheinrealität. Genau dafür kämpft die Gegnerschaft der Nationalitätennenunng, niemandem geht es um die Unterschlagung von Informationen wie dies Mario Stäuble in seinem Beitrag unterstellt.
Nationalität keine Ursache für kriminelles Verhalten
Die Forderung nach der Nennung von Nationalitäten kommt daher, dass gewisse Kreise meinen, kriminelles Verhalten habe seinen Ursprung in der Herkunft einer bestimmten Person. Wie uns die kriminologische Forschung lehrt,, ist dem nicht so. Kriminalität ist primär eine Frage der Bildung, der sozialen Schicht und weiterer Faktoren. Es ist deshalb absurd, dass Mario Stäuble in seinem Kommentar von „Fakten benennen“ schreibt, wenn dieser Fakt den er benennen möchte, nicht die Ursache für die Tat ist. Durch die Nennung von Nationalitäten in Polizeimeldungen wird ein sinnfreier Zusammenhang bei Lesenden konstruiert, ähnlich wie wenn gesagt werden würde, dass ein Tatverdächtiger am Morgen vor seiner Tat Vollkornbrot zum Frühstück gegessen hat. Dieses Vollkornbrot mag zwar ein Fakt sein, es gibt jedoch wie bei der Nationalität keinen Zusammenhang zu einem kriminellen Verhalten.
Nationalität wird nicht verheimlicht
Mario Stäuble führt in seinem Meinungsstück aus, dass die Gegnerschaft der Nationalitätennennung Fakten verheimlichen wolle. Dies ist gleich doppelt falsch: Erstens wäre es bei Ablehnung von Initiative und Gegenvorschlag weiterhin möglich, die Nationalität von Tatverdächtigen zu erfahren, Journalistinnen und Journalisten müssten aber aktiv bei der Stadtpolizei nachfragen, bei der Kantonspolizei wäre die Nennung weiterhin automatisch. Zweitens ist diese Information weiterhin und richtigerweise in der Kriminalitätsstatistik vorhanden, sie würde also auch künftig keinesfalls verheimlicht.
Unschuldsvermutung wird geritzt
Nach heutiger Rechtslage muss Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zwingend über eine Straftat informieren, die Strafprozessordnung lässt dies aber zu, wenn es bei der Aufklärung, der Beruhigung, zur Richtigstellung von Gerüchten oder wegen der besonderen Bedeutung einer Straftat nötig ist. Dies aus guten Gründen, denn solche Meldungen ritzen die Unschuldsvermutung von Verdächtigen, da sie in Zusammenhang mit einer Tat gebracht werden, bevor sie sich verteidigen konnten und ihre die Verantwortlichkeit in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt wurde. Diese Vorverurteilung steht den verfassungsmässigen Rechten der Verfahrensfairness und der Unschuldsvermutung entgegen. Aber auch Lesende werden in die Irre geführt, da einmal kommunizierte Polizeimeldungen bei später nicht verurteilten Personen kaum richtig gestellt werden, bei Angeschuldigten bleibt also etwas haften.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die zwingende Nennung der Nationalität kein Mehrwissen generiert und das Transparenzargument einzig ein Strohhalm ist. Ein Nein zur Initiative und zum Gegenvorschlag ist unverzichtbar.