Das Wort zu Muttertag
Heute ist Muttertag. Dieser Tag wird einem ganz besonderen Menschen gewidmet: Der eigenen Mama. Das ist ihr Tag, an dem sie häufig beschenkt wird, häufig mehr Aufmerksamkeit, Dank und Unterstützung erhält und bei vielen im Mittelpunkt steht. Aber das meiner Meinung nach noch immer grösste Anliegen für sie wird auch an bzw. dank diesem Tag noch nicht erreicht: Eine effektive Gleichstellung unabhängig vom Geschlecht. Für dieses wichtige Anliegen will ich einige Lösungsansätze beleuchten.
Arbeitgeber:innen wägen heutzutage jeweils ab, wen sie einstellen wollen. Hier ist bei Frauen das Alter von unproportionaler Relevanz: Wenn sie in einem Alter ist, in dem sie Kinder kriegen könnte, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie beim Vorstellungsgespräch auf ihre Familienpläne angesprochen wird, extrem hoch. Auch wenn es eigentlich verboten ist, als Arbeitgeber:in den potentiellen Kandidat:innen solche Fragen zu stellen! Und als Antwort gibt es nur eine Option, welche die Chance, die Stelle zu bekommen, nicht verringert: Nein. Auch wenn die Kandidatin in Wahrheit doch gerne mal Kinder will, muss sie hier zu ihrem „Selbstschutz“ lügen.
Eine Elternzeit schafft für Frauen und Männer gleich lange Spiesse: Beide könnten, gemäss ihrer eigenen individuellen Entscheidung, entweder mehr zuhause bleiben oder arbeiten gehen.
Mit einer Elternzeit macht es für Arbeitgebende auch keinen Unterschied mehr, ob sie eine Frau oder einen Mann einstellen. Bei beiden existiert das Risiko, dass sie plötzlich wegen einem Kind ausfallen. Selbstverständlich muss für alle Personen bei Bezug dieser Elternzeit ein entsprechender Kündigungsschutz gelten.
Mit der aktuellen Gesetzgebung erhalten die meisten Frauen eine Witwenrente. Bei den Männern hingegen sind die Regelungen strenger, sie erhalten nämlich nur eine Witwerrente, wenn sie Kinder unter 18 Jahren haben. Wer hier logisch denkt, merkt schnell: Es macht langfristig finanziell mehr Sinn, wenn der Mann arbeiten geht. Er erhält entsprechend seine Rente. Falls die Frau arbeiten gehen würde und vor ihm stirbt, verliert er seine Rente. Selbst wenn er Teilzeit gearbeitet hätte, würde er womöglich zu wenig Rente erhalten, um seine Existenz zu sichern.
Frauen, vor allem Mütter, arbeiten eher Teilzeit. Dies führt in den meisten Fällen zu Lücken in der Pensionskasse aufgrund des Koordinationsabzuges und entsprechend einer geringeren Rente. Wenn diese Frauen sich beispielsweise später scheiden lassen, erhalten sie natürlich später auch keine Witwenrente. Auch wegen der fehlenden Absicherung durch die berufliche Vorsorge sind Frauen vermehrt von Altersarmut betroffen.
Damit weder Männer noch Frauen im Rentenalter solche finanziellen Nachteile haben und ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten können, soll eine Witwerrente eingeführt werden. Besser noch: eine Hinterlassenenrente. Diese soll gemäss den finanziellen Abhängigkeiten während dem Zusammenleben berechnet und ausgestaltet werden. Davon profitiert jede Person, unabhängig des eigenen Geschlechts.
Dank einer allgemeinen Flexibilisierung des Koordinationsabzuges erleidet niemand der beiden einen Nachteil bei der Vorsorge. Diese Flexibilisierung kann beispielsweise geschehen, indem der aktuelle Koordinationsabzug jeweils dem Pensum angeglichen wird. Von dieser Flexibilisierung profitieren ebenfalls alle Personen.
Gleiche Rechte und gleiche Möglichkeiten für alle Personen, unabhängig vom eigenen Geschlecht, sind wichtig, damit eine effektive Gleichstellung auch erreicht werden kann.

Angela Heldstab, Im Vorstand der jungen GLP Zürich