Wieso Medienberichterstattung nicht nur Transparenz bedeutet

 

Hintergrundwissen bezüglich der Transparenz-Initiative und dem Gegenvorschlag zur Nennung der Nationalität in Polizeimeldungen.

Allgemein wird angenommen, Ausländer*innen seien krimineller als Schweizer*innen. Das wird in der Regel mit ihrer “Kultur” erklärt, diese sei fremd. Von daher rührt der in der Politik verwendete Begriff “fremdkulturell”. Die der Schweiz fremde Kultur trage dazu bei, dass Menschen eher kriminell werden. Sollten also Menschen mit Migrationshintergrund kriminell werden, ist dies eine Folge von erfolgloser Integration. Wie “Integration” und “Kultur” bzw. “fremdkulturell” definiert sind, ist sehr unklar.

Die sogenannte Transparenzinitiative der SVP verlangt, dass alle Nationalitäten und Migrationshintergründe von Tatverdächtigen in den Medienmitteilung der Polizei genannt werden müssen. Die Nennung soll somit per Gesetz festgeschrieben werden.
Der Gegenvorschlag des Regierungsrat geht weniger weit und will lediglich die Nationalität in den Medienmitteilungen der Polizei vorschreiben.

Die SVP begründet ihre sogenannte Transparenzinitiative damit, dass “die Statistiken belegen, dass bei Straftaten Täter*innen aus bestimmten Ländern überproportional vertreten sind.”

Es lohnt sich an dieser Stelle einen genauen Blick auf diese Aussagen zu werfen und mit Hilfe der Kriminalstatistik nachzuprüfen, ob diese Aussage sich belegen lässt.

Exkurs Krimalstatistik

Die zürcherische Kriminalstatistik 2019 ergibt folgendes Bild:



50% der Beschuldigten sind Schweizer*innen
50% sind Ausländer*innen
→ davon sind 31% Ausländer*innen, die hier ansässigen sind
→ der Rest sind Kriminaltouristen ohne Aufenthaltsbewilligung oder Asylsuchende ohne Aufenthaltsbewilligung.





Verschiedene Arten von Straftaten

Um ein allgemein besseres Verständnis von Kriminalität zu bekommen, lohnt es sich auch, die verschiedenen Arten von Verbrechen zu studieren.
Unsere kantonalen Gesetze unterscheiden zwischen folgenden Arten von Verbrechen.

Verurteilung der Straftaten nach Gesetzen


Verstösse gegen das Strafgesetzbuch (75.3%)
Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (10.7%)
Verstösse gegen Bundesgesetze (7.8%)
Verstösse gegen das Ausländer*innen- und Integrationsgesetz (AIG) (6.2%)



Dabei fällt auf, dass Diebstahl die häufigste Straftat ist. Bei Verstössen gegen die sexuelle Integrität, welche eine Unterkategorie von Verstössen gegen das Strafegesetz sind, fällt vor allem der Konsum und das Verbreiten von illegaler Pornographie auf. Beim AIG (Ausländer*innen- und Integrationsgesetz) sind illegale Ein- und Ausreise und unbewilligte Arbeit auffallend. Hier ist anzumerken, dass es sich um Verstösse handelt, die teils nur begangen werden können, wenn man selbst Ausländer*in ohne Aufenthaltsbewilligung ist.

Ausländer*in ≠ Ausländer*in

Von der hier ansässigen Wohnbevölkerung stammen 27% aus dem Ausland Auf den ersten Blick besteht also eine grosse Diskrepanz zwischen den 27% Ausländer*innen in der Wohnbevölkerung und 50% Ausländer*innen unter Beschuldigten.

Fairerweise muss man aber zwischen Ausländer*innen mit einer Aufenthaltsbewilligung und solchen ohne unterscheiden. Menschen, welche einen B und C Ausweis haben, sind zwar faktisch Ausländer*in, leben und arbeiten aber in der Schweiz und werden zur Schweizer Bevölkerung gezählt. Ausländer*innen ohne Aufenthaltsbewilligung zählen nicht zur Wohnbevölkerung der Schweiz und tauchen darum in der Statistik zur Wohnbevölkerung vom Kanton Zürich gar nicht auf.
Auch Polizei und Behörden unterscheiden diese beiden Gruppen, entsprechend geht aus der Kriminalstatistik hervor, dass 31% der Beschuldigten im Jahr 2019 Ausländer*innen mit Aufenthaltsbewilligung waren, währenddem sie 27% der Schweizer Wohnbevölkerung ausmachen. In der Kriminalstatistik der Polizei wird explizit darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser Tatsache ein Vergleich der Zahlen mit denjenigen in der Wohnbevölkerung nicht zulässig ist.

Um die Zahlen fair nebeneinander zustellen, sollte man allerdings die Frage stellen: Von den Beschuldigten der hier ansässigen Bevölkerung (dh. ohne Ausländer*innen ohne Aufenthaltsbewilligung), wie hoch ist der Anteil Ausländer*innen und Schweizer*innen?
Nun springt der Anteil wieder auf 38% Ausländer*innen und 62% Schweizer*innen.

Weitere Gemeinsamkeiten von Beschuldigten

Man muss auch andere Einflussfaktoren berücksichtigen. Ein Blick in die Kriminalstatistik zeigt: Vor allem bezüglich Alter und Gemeinde sind Verbrechen nicht gleichmässig verteilt.
Die meisten Beschuldigten sind jung und die meisten Verbrechen passieren in urbanen Gebieten.

Wohnort

Urbane Gebiete scheinen somit anfälliger für kriminelle Taten. Für das Jahr 2019 wurden die meisten Verstösse gegen das Strafgesetz pro 1000 Einwohner in Zürich, Kloten, Wallisellen, Schlieren, Opfikon, Dietikon und Winterthur gemeldet.
Diese Gemeinden sind auch die grössten Gemeinden des Kantons. Mit der Ausnahme von Winterthur (Ausländer*innenanteil 24%), sind es Gemeinden, welche alle einen höheren Ausländeranteil aufweisen als der kantonale Durchschnitt (zwischen 30% (Wallisellen) bis zu 46% (Schlieren)).
Um den Anteil Schweizer*innen und Anteil Ausländer*innen unter Beschuldigten mit ihren jeweiligen Anteilen in der Wohnbevölkerung gleichzusetzen, müsste man diese Anteil für jede Gemeinde einzeln vergleichen.

Alter

Junge Menschen begehen häufiger Verbrechen als ältere. 90% aller Beschuldigten (d.h. auch inklusive Ausländer*innen ohne Aufenthaltsbewilligung) sind zwischen 15 und 55 Jahre alt. In dieser Alterskategorie beträgt der Ausländer*innenanteil 33% , was über dem Anteil in der Gesamtbevölkerung von 27% liegt.
Leider kann man alleine aus den Kriminalstatistiken, welche online zu finden sind, nicht nachvollziehen, wie hoch der Anteil Schweizer*innen im Vergleich zu Ausländer*innen in den verschiedenen Alterskategorien ist.
Geht man aber davon aus,dass sich die Anteile über die Alterskategorien in den aggregierten Zahlen nicht gross unterscheiden, können wir diese 33% Ausländer*innen in der Bevölkerung den 38% Anteil Ausländer*innen mit Aufenthaltsbewilligung unter Beschuldigten, welche Teil der Wohnbevölkerung des Kanton Zürichs sind, gegenüberstellen.

Da der Einbürgerungsprozess ein langwieriger und teurer Prozess ist, welcher aufgrund den uneinheitlichen Einbürgerungsregeln verschiedener Gemeinden oft weitaus länger als die notwendigen 12 Jahre dauert, lassen sich viele Menschen erst später im Leben einbürgern. Menschen wandern auch in einem gewissen Alter zurück in ihr Herkunftsland. Menschen, welche sich für Arbeit in der Schweiz niederlassen, kommen in der Regel nach abgeschlossener Ausbildung, also zwischen 20 und 40 in die Schweiz. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass der Anteil an Ausländer*innen mit Aufenthaltsbewilligung an der Wohnbevölkerung zwischen den verschiedenen Generationen stark variiert.

Nationalität der Täter

Sowohl die Zürcher, als auch jene der anderen Schweizer Kantone und die Schweizer Kriminalstatistik erfassen auch die Nationalität der Beschuldigten. Dabei weisen sie selbst darauf hin, dass die Zahlen in Relation zur jeweiligen Nationalität in der Wohnbevölkerung gesetzt werden müssen. Mit der kantonalen Kriminalstatistik sollte man das nicht machen, da die Zahlen aufgrund der interkantonalen Mobilität und den kleinen Fallzahlen nicht aussagekräftig wären. Mit den Zahlen der nationalen Kriminalstatistik kann man diesen Vergleich aber ziehen.

Migrationshintergrund der Täter

Ein allfälliger Migrationshintergrund von Schweizer*innen wird nicht in der Kriminalstatistik festgehalten, entsprechend kann darüber keine Aussagen gemacht werden.
“Migrationshintergrund” ist kein rechtlicher Begriff, wer Schweizer*in ist, ist und bleibt es. Es ist wichtig, dies weiterhin so beizubehalten, es wäre gefährlich, wenn wir beginnen würden, in unseren Gesetzen zwei unterschiedliche Arten von Schweizer Bürger*innen festzuhalten. Die Schweiz ist ein Einwanderungsland, wer hier einwandert, sich niederlässt und einbürgern lässt, soll sich vor dem Gesetz und im Gesetz vollumfänglich in jeder Hinsicht nicht von Schweizer*innen ohne Migrationshintergrund unterscheiden.

Für Umfragen, Bevölkerungsstatistiken etc., wird aber der Migrationshintergrund einerseits durch Behörden und andererseits durch Forschende durchaus dokumentiert und in aller Regel als “eingebürgert” oder “mindestens ein Elternteil wurde im Ausland geboren” definiert. Die Behörden könnten durchaus beginnen, diese Informationen für ihre Kriminalstatistik zu erheben. Dies muss nicht durch eine Änderung im Gesetz angestrebt werden, sondern hätte per Postulat oder ähnliches von den Behörden verlangt werden können. So hätte man auch über den Migrationshintergrund Transparenz.

Statistik ≠ Prognose

In diesem Text wurde ausschliesslich die Kriminalstatistik für das Jahr 2019 berücksichtigt. Deren genauere Betrachtung und der Einbezug der Bevölkerungsstatistik des Kanton Zürichs soll aufzeigen, bei welchen Kennzahlen ein Vergleich gerechtfertigt ist und bei welchen nicht.
Allerdings werden hier keine Schlüsse über die Wahrscheinlichkeit kriminell zu werden bei einem Ausländer der ständigen Wohnbevölkerung entgegen einem Schweizer der ständigen Wohnbevölkerung gemacht. Es werden keine Berechnungen gemacht, um festzustellen, ob Differenzen statistisch signifikant sind.

Fazit

Schlussendlich sollten Kriminologen dazu befragt werden, welche Faktoren einen Einfluss auf die Kriminalität von Individuen haben, nicht Politiker*innen. Aufgrund der 51% “Ausländeranteil” unter Beschuldigten, wo der “Ausländeranteil” in der kantonalen Wohnbevölkerung bei 27% liegt, den Schluss zu ziehen, dass Ausländer*innen krimineller sind als Schweizer*innen, ist ein verantwortungsloser Fehlschluss. Eine genauere Überprüfung der Zahlen scheint diese Vermutung nicht zu bekräftigen.
Des weiteren ist hier festzuhalten, dass selbst Ausländer unter der ständigen Wohbevölkerung des Kanton eine stark heterogene Gruppe sind, welche insgesamt 180 Nationalitäten umfasst, über sämtliche sozioökonomische Gruppen hinweg verteilt ist und in sämtlichen Gemeinden des Kantons leben.

Weiterhin ist festzuhalten, dass alle diese Aussagen mit Hilfe der sehr ausführlichen und transparenten Kriminalstatistik des Kanton Zürichs gemacht worden sind. Damit ist die Transparenz über “Ausländerkriminalität”, aber auch Kriminalität abhängig von Alter und Geschlecht, abhängig von der Art von Straftat und der geografischen Verteilung gegeben. In Form der Kriminalstatistik ist sie ausserdem besser erklärt und enthält einen höheren Informationsgehalt, als in Push-Nachrichten vom Tagesanzeiger oder 20 Minuten. Das ist Transparenz.
Wenn man Transparenz über den Migrationshintergrund von Tatverdächtigen haben möchte, dann sollte dies auch künftig über die Kriminalstatistik angestrebt werden, nicht über Medienmitteilungen der Polizei.

 

Echte Transparenz ≠ Medienberichterstattung

Die SVP begründet weiterhin, dass “die Bevölkerung ein Recht hat, umfassend und transparent über die öffentliche Sicherheit informiert zu sein”.

Menschen mit Migrationshintergrund, sowohl Eingebürgerte als auch nicht Eingebürgerte, werden in ihrem Alltag oft durch Vorurteile konfrontiert, welche mit der erhöhten Kriminalität von Ausländer*innen zu tun haben. Es geht hier also gar nicht unbedingt um Racial Profiling oder Diskriminierung durch die Polizei, sondern schlicht und einfach Diskriminierung bei der Stellensuche oder Wohnungssuche aufgrund eines ausländisch klingenden Nachnamens.

Studien belegen: Ausländerkriminalität wird als weitaus höher wahrgenommen, als sie tatsächlich ist. Die explizite Nennung der Nationalität und des Migrationshintergrundes trägt nicht zur Transparenz bei, denn hierfür gibt es die Kriminalstatistik, welche aggregierte Zahlen in Kontext stellt, ohne dabei die Privatsphäre von einzelnen Involvierten zu verletzen oder einzelne Straftaten zu sensationalisieren. Im weiteren Text wird auf die empirische Evidenz für den Einfluss der Medienberichterstattung auf die falsche Wahrnehmung von Ausländerkriminalität eingegangen.

Berichterstattung der Medien

Eine Studie aus Deutschland über die deutsche Berichterstattung zeigt, dass Medien die Nationalität der Tatverdächtigen sehr viel häufiger nennen, wenn es sich um Ausländer*innen handelt, als wenn es sich um Deutsche handelt. In Deutschland machen Deutsche 69.4% der Beschuldigten aus. In nur 2.9% aller Berichterstattungen in Printmedien und 3.4% aller Fernseh-Berichterstattung über Verbrechen ist explizit die Rede von deutschen Tatverdächtigen.
Ausländer machen 30.6% der Kriminalstatistik aus, in der Berichterstattung werden sie allerdings bei 41.2% aller Fälle (Printmedien) und im Fernsehen bei 28% aller Fälle explizit mit Nationalität genannt (Hestermann 2019).

Eine weitere deutsche Studie findet dieselbe Verzerrung bei der Berichterstattung über Verbrechen (Ruhrmann 2005).

Man kann den Medien also eine Ungleichbehandlung vorwerfen, wenn es um Verbrechen geht, welche von Ausländer*innen ausgeübt worden sind im Vergleich zu Verbrechen, welche von Deutschen ausgeübt worden sind. Dies suggeriert ein falsches Bild, weshalb schlussendlich nicht die Medien Transparenz schaffen über Ausländerkriminalität, sondern die Kriminalstatistik.

Berichterstattung der Medien

Die Nationalität ist für gewisse Parteien sehr wichtig. Das liegt daran, dass in der Öffentlichkeit ein Bild des kriminellen Ausländers nicht nur gepusht, sondern auch für das Erreichen politischer Ziele (wie zunehmende Abgrenzung zur internationalen Community) verwendet wird. Nachgewiesenermassen überschätzen Menschen aufgrund von Medienberichterstattung die tatsächliche Relevanz und das Ausmass von “Ausländerkriminalität”. Das hat nichts mit Transparenz zu tun.

Gleichzeitig führen diese Vorurteile zu Diskriminierung gegenüber allen Menschen mit Migrationshintergrund. Man wird mit einem ausländischen Nachnamen unter Generalverdacht gestellt. Statt dass die Leistungen, Taten und Worte einer Person zählen, werden sie bei Job- und Wohnungssuche und im Alltag aufgrund des nicht deutsch-klingenden Nachnamen oder Aussehen beurteilt und verurteilt. Auch dies ist empirisch erwiesen.

Transparenz wird geschafft durch werte-neutrale und nüchtern aufgearbeitete Kriminalstatistik des Kanton Zürichs, welche in Zusammenarbeit mit Behörden und Polizei entsteht. Diese Kriminalstatistik wird jährlich erstellt, ist jederzeit online zugänglich und wird an einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert.

 

2 x Nein zur Nennung der Nationalität und des Migrationshintergrund am 7. März

Weder Initiative noch deren Gegenvorschlag verbessern die Transparenz über die soziodemographischen Merkmalen von Tatverdächtigen. Da Medien nicht über jedes begangene Verbrechen berichten, bzw. berichten können und auch die Medienberichterstattung, wie empirisch nachgewiesen, verzerrt über von Ausländer*innen ausgeübte Kriminalität berichtet, können sie kein vollständiges, aggregiertes und wahrheitsgetreues Bild über den Anteil Ausländer*innen unter den Tatverdächtigen vermitteln.

Es ist auch nicht unbedingt ihre Aufgabe, dies zu tun. Die Politik reguliert die Medienindustrie über das Mediengesetz. Ausserhalb dieses Rahmens steht es der Politik nicht zu, über Gesetzestexte subtil Einfluss auf die Art der Medienberichterstattung und somit auf die Wahrnehmung in der Bevölkerung zu nehmen.

Der Kanton und die Behörden müssen Transparenz über soziodemografische Faktoren wie die Nationalität von Kriminellen schaffen. Sie tun dies bereits durch die Kriminalstatistik. Wenn man erzielen möchte, dass Transparenz über alle Nationalitäten und den Migrationshintergrund von Tatverdächtigen auch erfasst wird, soll man das über die Kriminalstatistik tun. Auf diese Weise muss man auch nicht das Gesetz ändern, die Behörden können dies, auf Druck der Politik hin oder selbst, so entscheiden. Es wäre also nicht notwendig, in unseren Gesetzen eine zweite Klasse von Schweizer Bürger*innen zu schaffen. Gesetzlich die Nennung von Nationalitäten und Migrationshintergrund in den Medienmitteilungen der Polizei festzulegen ist der falsche Weg, um Transparenz zu erzielen, weil durch Einzelfälle keine Aussagen über die grösseren Zusammenhänge getroffen werden kann.

Die Frage darum, inwiefern die Verpflichtung zur Nationalitätennennung in Polizeimeldungen den bürokratischen Aufwand und die Kosten für die Polizei erhöht, weil sie die Daten erheben muss und die Behörden, welche die Kriminalstatistik zusammenstellen, ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch relevant.

Des Weiteren ist festzuhalten, dass ein verzerrtes Bild von Ausländerkriminalität dazu führt, dass Leser*innen das Bild vermittelt bekommen, es gebe viel mehr Ausländer*innen unter Kriminellen als Schweizer Bürger*innen.

Nützliche Links

Kriminalstatisik:

Kriminalstatistik 2019
Ausländeranteil je nach Gemeinde Kt ZH
Swissinfo Artikel
Mini Studie Bern
Migration Kanton Zürich
Wohnbevölkerungsstatistik Kanton Zürich

Medienberichterstattung:

Ruhrmann und Sommer, 2005, Bewertung von Migrantinnen durch Medien
Wahrnehmung von Ausländern
Hestermann 2019, Medienberichterstattung über Ausländerkriminalität

Diskriminierung

Arbeitsmarkt, Fibbi/Zschirnt 2019
Arbeitsmarkt, Hangartner/Kopp/Siegenthaler (ETH/KOF-Studie nagelneu 2021)
Arbeitsmarkt, Lindemann/Stolz 2018 (MuslimInnen)
Arbeitsmarkt, Fibbi/Wanner 2009
Arbeitsmarkt, Haeberlin 2005

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