Religion

Die Jungen Grünliberalen Zürich setzen sich für die Trennung von Staat und Kirche ein.

Die Jungen Grünliberalen Zürich setzen sich für die konsequente Trennung von Staat und Religion und somit für einen säkularen Rechtsstaat ein. Der Staat soll alle Glaubensgemeinschaften sowie konfessionslose Personen gleich behandeln und deren Rechte gleichermassen schützen.

Folgende Punkte sind für uns zentral:

  • Säkularer Rechtsstaat

  • Abschaffung der Kirchensteuer

  • Kindesschutz

  • Umsetzung einer religionsneutralen Bildungspolitik

  • Gleichbehandlung der Mitglieder aller Religionsgemeinschaften sowie konfessionsloser Personen


Grundlagen unserer Religionspolitik


In der Schweiz waren im Jahr 2023 nur rund 50% der Bevölkerung Angehörige einer öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaft und rund 33.5% konfessionslos.1 Bei jüngeren Personen beläuft sich 2023 die Zahl der konfessionslosen Personen sogar auf 42%.2 Diese Zahlen zeigen einen Trend zur Abwendung der Bevölkerung von religiösen Institutionen. Die bestehenden Regelungen und Grundlagen des schweizerischen Staates beziehen sich jedoch bis anhin primär auf den christlichen Glauben. Dies deckt entsprechend nur rund die Hälfte der schweizerischen Bevölkerung ab und führt zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Religionen, ihrer Gläubigen und konfessionslosen Personen. Die vollständig neutrale Haltung des Staates gegenüber den Religionen bedeutet nicht, dass er keine verbindlichen Werte vorgibt. Diese sollen sich jedoch nicht an religiösen, sondern an ethischen Grundsätzen orientieren. Basierend auf diesen Ausführungen setzen wir uns für die folgenden Themen ein:

1. Säkularer Rechtsstaat


Gemäss den Grundrechten aus der Bundesverfassung besteht in der Schweiz Religionsfreiheit. Wir wollen diesen Grundsatz erweitern und einen säkularen Rechtsstaat. Somit kann gewährleistet werden, dass alle Religionen und dadurch alle Bürger*innen vor dem Gesetz gleich sind. Dies kann aus unserer Sicht nur durch eine Anpassung unserer rechtlichen Grundlagen erfolgen, wie beispielsweise:

– Überarbeitung der Präambel der Bundesverfassung - Streichung “Im Namen Gottes des Allmächtigen”

– Modernisierung der Nationalhymne im Sinne eines säkularen Staatsbekenntnis, um die Identifikation mit der Landeshymne wieder für eine Mehrheit zu ermöglichen

– Streichung von Art. 261 StGB “Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit” im Sinne eines Diskriminierungsverbots

– Streichung der Rechtsform von allen religiösen Gemeinschaften in Vereine oder Stiftungen im Sinne des Zivilgesetzbuches

2. Abschaffung der Kirchensteuer


Art. 72 der Bundesverfassung (BV) delegiert die Kompetenz zur Regelung der Beziehung von Kirche und Staat dem Kanton. Die Normierung befugt diesen auch entsprechende Regelungen für die Erhebung der Kirchensteuer zu erlassen. Während es allen Bürger*innen freisteht, aus der Kirche auszutreten und somit der Kirchensteuerpflicht zu entgehen, sieht der Kanton Zürich für juristische Personen keine Möglichkeit vor, sich der Kirchensteuer zu entziehen. Dies ist aufgrund der einseitigen Verteilung der Gelder (geht nur an Landeskirchen) problematisch und gehört revidiert, sodass diese finanzielle Unterstützung nicht an eine Konfession geknüpft ist. Wir schätzen das gesellschaftliche Engagement der Kirche, wie etwa die Bewirtschaftung zahlreicher älterer Gebäude und das Angebot sozialer Leistungen für die Bevölkerung. Solche Leistungen werden allerdings nicht nur durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, sondern auch durch Vereine erbracht. Um die Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften und die Trennung von Religion und Staat zu erreichen, fordern die Jungen Grünliberalen Zürich:

  • Abschaffung der Kirchensteuer für natürliche Personen und somit Abschaffung des staatlichen Inkasso für Landeskirchen

  • Direkte Erhebung der Unterstützungsbeiträge durch Religionsgemeinschaften

  • Umwandlung der Kirchensteuer für juristische Personen in eine Zwecksteuer, welche sozialen Institutionen und Einrichtungen zu Gute kommen soll.

  • Die bestehende staatliche Unterstützung der Landeskirchen zu Gunsten ihrer sozialen Leistungen sei einzustellen. Diese Unterstützungsbeiträge sollen in Zukunft im selben Umfang denselben sozialen Institutionen und Einrichtungen wie die neu zu schaffende Zwecksteuer für juristische Personen zukommen.


3. Kindesschutz und Schutz von Erwachsenen in Gesundheitsinstitutionen


Religiöse Ansichten der Erziehungsberechtigten dürfen der Gesundheit eines Kindes nicht im Wege stehen. Medizinisch notwendige Hilfe darf Kindern nicht vorenthalten werden. Dienstleistungen in gesundheitlichen Einrichtungen dürfen nicht ausschliesslich religiös geprägt sein und dürfen nicht aufgrund religiöser Ansichten verweigert werden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung ist in jedem Fall zu gewährleisten.


4. Religiöse und kulturelle Bildung


Die Bildungspolitik der Jungen Grünliberalen Zürich lehnt die Durchführung von religiöser Erziehung durch öffentliche Bildungsinstitutionen ab. Religiöse Unterrichtung muss ausserhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. Grundkenntnisse über die Religionen und Glaubensgemeinschaften gehören zur Allgemeinbildung und sollen deshalb weiterhin Teil des Regelunterrichts sein. Der Unterricht in der Schule soll sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden orientieren. Religiös geprägte Theorien, wie z. B. die Schöpfungslehre als Alternative zur Evolutionstheorie, dürfen keinen Teil des staatlichen Unterrichts bilden. Generelle Dispensationen für einzelne Schulfächer aus religiösen Gründen sollen nicht erlaubt sein.


5. Religiöse Symbolik


Staatliche Einrichtungen dürfen nicht mit religiösen Symbolen eingerichtet werden. Allfällige Kleidungsvorschriften sind diskriminierungsfrei zu gestalten. Wir sind der Überzeugung, dass für religiöse Bauten die gesetzlichen Bau- und Lärmvorschriften gelten müssen, lediglich im Rahmen dieser sind entsprechende Bauten zu bewilligen.


6. Feiertage


Ein grosser Teil der nationalen und regionalen Feiertage ist religiöser Natur. Viele davon sind jedoch historisch gewachsen und werden von den wenigsten Menschen heute noch direkt mit einer Religion in Verbindung gebracht. Sie dienen heute viel mehr der Entschleunigung der Gesellschaft und sind grundsätzlich als Freizeit beizubehalten. Wir unterstützen die gesellschaftliche Entkopplung dieser freien Tage von deren längst überholten religiösen Hintergrund, sind jedoch der Ansicht, dass gemeinsame freie Tage, ob national, kantonal oder kommunal, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Die JGLP Zürich fordert die Abschaffung der Sonderregelungen für sogenannte «hohe Feiertage» im Gesetz über öffentliche Ruhetage. Die heutige Unterscheidung zwischen Ruhetagen und hohen Feiertagen ist überholt und beruht auf religiösen Traditionen, die viele Zürcher:innen nicht mehr teilen. Konfessionslose stellen im Kanton die grösste weltanschauliche Gruppe – staatliche Veranstaltungsverbote an spezifisch religiösen Tagen sind daher nicht mehr zeitgemäss. Eine einheitliche Regelung für alle öffentlichen Ruhetage trägt der gesellschaftlichen Realität besser Rechnung.

1https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/sprachen-religionen/religionen.h tml 2https://www.srf.ch/news/schweiz/leere-kirchenbaenke-so-stark-veraendert-sich-die-religionszugeh oerigkeit-in-der-schweiz